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   BGH, 27.06.1972 - 5 StR 249/72   

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https://dejure.org/1972,6114
BGH, 27.06.1972 - 5 StR 249/72 (https://dejure.org/1972,6114)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1972 - 5 StR 249/72 (https://dejure.org/1972,6114)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1972 - 5 StR 249/72 (https://dejure.org/1972,6114)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Hauptverhandlung ohne Mitwirkung eines Verteidigers - Erteilung einer Vollmacht durch schlüssiges Verhalten - Herbeiführen einer zeitweiligen Verhandlungsunfähigkeit, um sich dem weiteren Verfahren zu entziehen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 5 StR 249/72
    Solche Persönlichkeitsfehler rechtfertigen die Anwendung des § 51 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB nicht, es sei denn, daß sie selbst Folge einer krankhaften Störung der Geietestätigkeit sind (BGH LM Nr. 15 zu § 51 Abs. 2 StGB = NJW 1958, 2123; BGHSt 14, 30, 33) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 5 StR 249/72
    Solche Persönlichkeitsfehler rechtfertigen die Anwendung des § 51 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB nicht, es sei denn, daß sie selbst Folge einer krankhaften Störung der Geietestätigkeit sind (BGH LM Nr. 15 zu § 51 Abs. 2 StGB = NJW 1958, 2123; BGHSt 14, 30, 33) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 17.04.1958 - 5 StR 80/58

    Geistesschwäche oder krankhafte Störung der Geistestätigkeit aufgrund einer aus

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 5 StR 249/72
    Solche Persönlichkeitsfehler rechtfertigen die Anwendung des § 51 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB nicht, es sei denn, daß sie selbst Folge einer krankhaften Störung der Geietestätigkeit sind (BGH LM Nr. 15 zu § 51 Abs. 2 StGB = NJW 1958, 2123; BGHSt 14, 30, 33) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • RG, 04.02.1890 - 3408/89

    Inwiefern ist die Belehrung des Angeklagten über die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 5 StR 249/72
    Denn dis Annahme einer fortgesetzten Handlung anstelle mehrerer Einzelstraftaten ist als die Anwendung eines anderen Strafgesetzes im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO anzusehen (RGSt 20, 226, 227; BGH 3 StR 152/51 vom 7.5.1951 bei Dallinger in MDR 1951, 464).
  • RG, 01.03.1894 - 543/94

    Muß derjenige Rechtsanwalt, welcher mit dem Angeklagten in einer Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 5 StR 249/72
    Danach hat der Angeklagte ihr zumindest durch schlüssige Handlungen eine neue Vollmacht erteilt (RGSt 25, 152, 153).
  • BGH, 07.05.1951 - 3 StR 152/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 5 StR 249/72
    Denn dis Annahme einer fortgesetzten Handlung anstelle mehrerer Einzelstraftaten ist als die Anwendung eines anderen Strafgesetzes im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO anzusehen (RGSt 20, 226, 227; BGH 3 StR 152/51 vom 7.5.1951 bei Dallinger in MDR 1951, 464).
  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 342/72

    Einbruchsdiebstahl in einen Bauwagen - Einbruchsdiebstahl in Geschäftsräume -

    Auf dem fehlenden Hinweis gemäß § 265 StPO, der auch bei Annahme einer fortgesetzten Handlung anstelle mehrerer Einzeistraftaten geboten ist (BGH, Urteil vom 27. Juni 1972 - 5 StR 249/72), kann das Urteil nicht beruhen, weil auszuschließen ist, daß sich die Angeklagten anders, als sie es getan haben, hätten verteidigen können, wenn sie auf die Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes hingewiesen worden wären.
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